Autoren von juristischen Texten verzichten meist auf Fugenzeichen vor „steuer“: Einkommensteuer (statt Einkommenssteuer), Grunderwerbsteuer (statt Grunderwerbssteuer), Körperschaftsteuer (statt Körperschaftssteuer) und auch die Mehrwertsteuer kennen wir nur mit einem „s“.

Häufig kommen beide Schreibweisen innerhalb eines Textes vor. Bei „Ertrags(s)teuer“, „Grunderwerbs(s)teuer“, „Körperschafts(s)teuer“ sind beide Varianten korrekt. Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante und vereinheitlichen Sie diese in Ihrem Text. Weil gemeint ist „die Steuer auf einen Ertrag“, empfehle ich die Schreibweise „Ertragsteuer“.