Häufig finden Sie beide Schreibweisen innerhalb eines Textes. Bei „Ertrags(s)teuer“, „Grunderwerbs(s)teuer“, „Körperschafts(s)teuer“ sind beide Varianten korrekt. Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante und vereinheitlichen Sie diese in Ihrem Text.

Autoren von juristischen Texten verzichten meist auf Fugenzeichen vor „steuer“: Einkommensteuer (statt Einkommenssteuer), Grunderwerbsteuer (statt Grunderwerbssteuer), Körperschaftsteuer (statt Körperschaftssteuer) und auch die Mehrwertsteuer kennen wir nur mit einem s.

Ich bevorzuge die Schreibung mit nur einem s:

– weil wir beim Nachfragen („Wessen Steuer?“) kein Fugen-s bilden können: die Steuer der/einer Körperschaft

– weil beispielsweise „Körperschaftsteuergesetz“ auch mit einem s geschrieben wird.